Mit Entgegennahme der vom Käufer unterzeichneten und durch den Verkäufer gegenzuzeichnenden Auftragsbestätigung ist der Vertrag auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen zustande gekommen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
1. Preise und Zahlungen
1. Die von uns angegebenen Preise sind Nettopreise und gelten jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.
2. Sofern nicht ausdrücklich eine anderweitige Vereinbarung getroffen wird, ist die Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung und/oder Einbau fällig.
3. Im Verzugsfalle ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen nach § 288 BGB zu berechnen. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer des Weiteren berechtigt, eine Mahngebühr von € 5,00 pro Mahnung in Rechnung zu stellen sowie weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
4. Nach Auftragsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtnettoauftragswertes zzgl. Mehrwertsteuer zur Zahlung fällig. Der Verkäufer erstellt hierzu eigens eine Anzahlungsrechnung.
5. Der Verkäufer ist berechtigt, bei Lieferungen incl. Montagen, nach Baufortschritt bis zu 2 Abschlagsrechnungen zu erstellen.
2. Planungsleistungen
Beauftragt der Käufer eine Einrichtungsplanung, so wird diese separat zur Möbellieferung berechnet. Sollten nach Auftragserteilung seitens des Käufers noch Änderungswünsche in der Planung bestehen, so werden diese mit einem Stundenverrechnungssatz von 52,00 € netto in Rechnung gestellt.
3. Verzug und Erfüllungsverweigerung des Käufers
Gerät der Käufer mit der Vertragserfüllung in Verzug und leistet auch dann nicht, nachdem ihm der Verkäufer eine angemessene Nachfrist gesetzt hat oder verweigert der Käufer die Erfüllung endgültig, ist der Verkäufer berechtigt, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt Erfüllung in Höhe von 25 % des Kaufpreises zu verlangen, sofern sich die Ware bereits am Lager des Verkäufers befindet und/oder die Bestellung beim Vorlieferanten nicht mehr rückgängig gemacht werden kann, in allen anderen Fällen in Höhe von 10 % des Kaufpreises. Dem Käufer ist der Nachweis gestattet, dass dem Verkäufer ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe entstanden ist. Dem Verkäufer bleibt seinerseits vorbehalten, im Einzelfall einen höheren Schaden nachzuweisen.
4. Lieferung/ Besonderheiten Naturprodukte
1. Sämtliche Möbel werden ausschließlich nach den vom Verkäufer verwandten Ausstellungsmustern oder Katalogen verkauft.
2. Abweichungen in Struktur und Farbe gegenüber dem Ausstellungsstück oder den Katalogabbildungen, gegebenenfalls auch zu früheren Lieferungen, bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Furniere, Natursteinplatten, Leder, Textilprodukte) liegen und handelsüblich sowie dem Käufer zumutbar sind. Entsprechendes gilt in Bezug auf Ergänzungsstücke aus den genannten Materialien. Bei nachbestellten Möbeln kann es zu Abweichungen in Farbe und Struktur zu den vorhandenen kommen. Dies stellt keinen Reklamationsgrund dar und muss akzeptiert werden.Die Holzbezeichnungen beziehen sich regelmäßig auf die sichtbaren Frontflächen. Bei echtem Leder sind Farbschattierungen, Mastfalten und Dornenrisse naturbedingt und handelsüblich, mithin unvermeidbar. Ebenfalls können bei Massivholzmöbeln kleine Risse auftreten. Diese dürfen die Stabilität jedoch nicht einschränken. Bei Objekten mit sogenannter „Used Optik“ oder „Shabby Chic“ sind Risse, Farbabschürfungen o.Ä. gewollt. Echtholzoberflächen können unter Einfluss von Feuchtigkeit und Hitze Flecken und Ränder ausbilden. Hier ist daher zwingend auf die Benutzung von Untersetzern oder Platzdecken zu achten. Massivholzmöbel können auf Grund Ihrer natürlichen Eigenschaft bei falschen Raumklima quellen oder schwinden. Daher ist auf eine ausreichende Luftfeuchtigkeit und Temperatur im Raum zu achten (ca. 18 – 22°C und 45 – 55% LF).
3. Sofern keine ausdrückliche anderweitige Vereinbarung getroffen ist, besteht kein Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken.
4. Der Liefer- bzw. Montagetermin wird in der Auftragsbestätigung fixiert. Gerät der Verkäufer mit der Lieferung in Verzug, hat der Käufer ihm eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung zu setzen. Bei der Fristsetzung sind etwaige Beschaffungszeiten des Vorlieferanten zu berücksichtigen, insbesondere sofern es sich um eigens für den Käufer anzufertigende Möbel handelt. Dies gilt nicht im Falle einer kalendermäßig bestimmten Lieferfrist und/oder sofern der Verkäufer die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert. Liefert der Verkäufer nicht innerhalb der gesetzten Frist zur Leistung oder Nacherfüllung, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Käufer ist darüber hinaus zum Rücktritt berechtigt, sofern besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt rechtfertigen.
5. Der Verkäufer kann durch dem Käufer unverzüglich zu übermittelnde Erklärung von diesem Vertrag zurücktreten, wenn der Kaufgegenstand vom Hersteller nicht geliefert werden kann und eine anderweitige Ersatzbeschaffung nur mit unverhältnismäßigem und unzumutbarem Aufwand möglich wäre und/oder sonstige bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare, durch zumutbare Aufwendungen des Verkäufers nicht zu überwindende Leistungshindernisse bestehen und diese vom Verkäufer nicht zu vertreten sind. Der Verkäufer wird etwaige Zahlungen des Käufers unverzüglich erstatten. Ein Rücktrittsrecht wird dem Verkäufer ebenfalls zugestanden, wenn der Käufer über die für seine Kreditwürdigkeit wesentlichen Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat, die den Leistungsanspruch des Verkäufers in begründeter Weise zu gefährden geeignet sind. Gleiches gilt, wenn der Käufer wegen objektiver Zahlungsunfähigkeit seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wurde. 6. Von dem Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb, insbesondere Arbeitsausstände und Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen und zu schwerwiegenden Betriebsstörungen bei dem Verkäufer oder bei dessen Lieferanten führen, verlängern die vereinbarten Lieferfristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Der Verkäufer wird den Käufer über die zu erwartende Lieferverzögerung und deren Gründe unverzüglich informieren.
7. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern diese im Interesse des Käufers und ihm zumutbar sind. Wenn der Käufer an der Teilleistung kein Interesse hat und/oder ihm diese unzumutbar ist, ist er berechtigt, vom gesamten Vertrag zurückzutreten.
8. Bei der Lieferung muss der Lieferort mit einem Lkw zu erreichen sein und die Anlieferung durch die Eingänge und Treppenhäuser bis in die Wohnung mit den üblichen Mitteln des Möbeltransportes durchgeführt werden können. Der Käufer ist verpflichtet, auf abweichende Umstände, insbesondere Erschwernisse bei der Anlieferung, hinzuweisen. Verletzt der Käufer diese Pflicht schuldhaft, so hat er dem Verkäufer etwaige Mehrkosten zu erstatten und gerät, sofern deswegen die Lieferung nicht erfolgen kann, in Annahmeverzug.
9. Der Verkäufer haftet nicht für evtl. Mietausfälle o.Ä. durch Lieferverzögerungen seiner Lieferanten. 10. Eventuelle Zusatzleistungen im Bereich Montage, bzw. erneute Anfahrten, die nicht im Verschulden von Del Mare Einrichtungsservice GmbH & Co.KG liegen, werden mit 35,00 € netto pro Stunde berechnet.
5. Abnahme/Mängelrügen
Die Abnahme der von Del Mare Einrichtungsservice GmbH & Co.KG erbrachten Lieferungen und Leistungen sind durch Unterzeichnung eines Abnahmeprotokolls vom Kunden schriftlich zu bestätigen. Es gilt § 640 BGB. Eine Abnahme hat in der Regel spätestens 14 Tage nach Fertigstellung oder Lieferung zu erfolgen. Eine Einladung hierzu erhält der Käufer per Mail oder Brief. Bei Ingebrauchnahme der Einrichtung durch den Käufer oder seine Mieter, wird automatisch vom Käufer eine mängelfreie Abnahme erklärt. Offensichtliche Mängel sind vom Käufer zum Abnahmetermin gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen.
6. Ansprüche wegen Mängeln
1. Der Verkäufer wird die gelieferte Ware frei von Konstruktions-, Fabrikations- und Materialmängeln liefern. Ansprüche wegen Mängeln, die ihre Ursache in natürlicher Abnutzung oder unsachgemäßer Behandlung durch den Käufer haben, sind ausgeschlossen.
2. Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie ihm nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Der Nacherfüllungsanspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Falle auf die andere, vom Gesetz vorgesehene Art der Nacherfüllung, sofern diese nicht ebenfalls nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist. In diesem Fall und/oder wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten. Sofern sich nicht aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt, gilt die Nachbesserung nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen. Hat der Verkäufer zum Zweck der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache geliefert, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache verlangen. Etwaige sonstige Rechte des Käufers bleiben unberührt.
3. Schadensersatzansprüche statt Erfüllung kann der Käufer nur geltend machen, sofern der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen oder den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Darüber hinaus kann der Käufer Schadensersatzansprüche in den Fällen der vom Verkäufer zu vertretenden Unmöglichkeit oder des Verzugs geltend machen. Insoweit haftet der Verkäufer für unmittelbare und typische Schäden, die dem Käufer entstehen. Im Übrigen haftet der Verkäufer auf Schadensersatz nur, wenn ein Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten gegeben ist oder dem Käufer ein Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstanden ist oder sofern der Verkäufer, ein gesetzlicher Vertreter oder ein Erfüllungsgehilfe den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. 4. Besteht die vom Verkäufer zu leistende Nacherfüllung in der Beseitigung des Mangels, hat der Käufer dem Verkäufer zu seinen Geschäftszeiten Zutritt zum Objekt zu gewähren. 5. Beim Verkauf von Serienmöbeln ist der Verkäufer berechtigt, Waren gleicher Art und Güte zu liefern. 6. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die der Käufer zu vertreten hat, wie z. B. Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, intensive Bestrahlung mit Sonnen- oder Kunstlicht, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind.
7. Eigentumsvorbehalt
1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der gelieferten Ware sowie aller übrigen Waren derselben Bestellung einschließlich eventueller Verzugszinsen und sonstiger Nebenansprüche, wie Aufwendungsersatz, Kosten der Rechtsverfolgung etc. im Eigentum des Verkäufers. Der Käufer hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren jederzeit pfleglich zu behandeln. Dem Käufer ist untersagt, die unter Vorbehaltseigentum gelieferte Ware Dritten zu überlassen. Jeder Standortwechsel sowie alle Eingriffe Dritter sind dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen. Mit Abschluss des Kaufvertrages tritt der Käufer den Herausgabeanspruch gegen Dritte bezüglich der noch unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren an den Verkäufer ab. Wird für die Beschädigung oder Zerstörung der gelieferten Waren Ersatz geleistet, tritt diese an die Stelle der ursprünglich übereigneten Waren. Im Übrigen haftet der Käufer für jede Beschädigung oder den Verlust der Vorbehaltsware.
2. Im Falle einer Pfändung oder sonstigen Beschlagnahme ist der Käufer verpflichtet, den Vollstreckungs-beamten auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen und innerhalb von 3 Tagen unter Übersendung einer Abschrift des Pfändungsprotokolls davon Mitteilung zu machen. Der Käufer trägt die Kosten der Bewahrung der Eigentumsrechte des Verkäufers.
3. Kommt der Käufer schuldhaft seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, ist der Verkäufer berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Herausgabe zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Käufer den sich aus dem Eigentumsvorbehalt ergebenden Verpflichtungen, insbesondere seiner Anzeigepflicht nach vorstehender Ziff. VII. 2. schuldhaft nicht nachkommt. Alle durch die Zurücknahme der Ware entstehenden Kosten trägt der Käufer.
8. Montage und Zusatzarbeiten
Die Mitarbeiter des Verkäufers sind grundsätzlich nicht verpflichtet und befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vertraglich geschuldete Belieferung, Aufstellung oder Montage der Ware hinausgehen. Dies gilt insbesondere für Installationsarbeiten (wie Gas, Wasser, Elektrik usw.)
9. Fernabsatzverträge 1.
Bei Kaufverträgen, die unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. Tele- und Mediendienste) zustande gekommen sind, kann der Käufer binnen einer Frist von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen den Vertrag widerrufen. 2. Die Frist beginnt mit dem Tag des Eingangs der Auftragsbestätigung beim Verkäufer. 3. Der Widerruf gegenüber dem Verkäufer muß schriftlich, auf einem anderen dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Ware erfolgen. 4. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Kaufverträgen über die Lieferung von Waren, die nach Kunden-spezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten sind oder aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für die Rücksendung geeignet sind. 5. Im Übrigen bleiben die Vorschriften der §§ 312 b bis 312 f BGB (Fernabsatzverträge) hiervon unberührt.
10. Fotorechte
Nach Auftragserteilung tritt der Käufer automatisch die Bildrechte für alle Innenaufnahmen an den Verkäufer ab. Der Verkäufer verwendet diese Aufnahmen ausschliesslich als Referenz auf seiner Webseite oder ähnlichen Werbemedien.
11. Gerichtsstand
Ist der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Hauptsitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Grundsätzlich wird als Gerichtsstand Stralsund vereinbart.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorgenannten Bedingungen keine Geltung haben, gilt die diesem Punkt entsprechende gesetzliche Regelung. Die übrigen Punkte bleiben unberührt wirksam.
Stralsund, 01.06.2022